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Quelle: https://www.facebook.com/729987117081529/photos/a.733823220031252.1073741827.729987117081529/1805670359513194/

Die Tierrechtsaktivistin Ingrid Visser versteht die CITES-Genehmigung und die Bestimmungen dieser Institution, insbesondere die Verordnung 338/97, die das CITES-Übereinkommen an das europäische System überträgt, nicht. Ihre Interpretation ist völlig falsch – sie hat bereits achtmal vor verschiedenen Verwaltungs- und Justizbehörden in den Niederlanden versagt, die die alle die Interpretation von ihr und ihrer Stiftung zurückwiesen.

Jetzt will sie mit dem der Petitionskomission des EU-Parlaments sprechen und den gleichen Müll erneut präsentieren. Natürlich will sie dafür Geld und es wurde eine Kampagne gestartet, um Geld von denen zu bekommen, die anscheinend nicht wissen, dass die Free Morgan Foundation niemals nachweisen konnte, wie die Zucht einer in Annex A gelisteten Spezies in einem Zoo schädlich sein kann oder die Erhaltung der Arten negativ zu beeinflussen im Stande ist. In jedem Fall reduziert und begrenzt die Existenz von Exemplaren in menschlicher Obhut den zukünftigen Bedarf an Fängen für den wissenschaftlichen Gebrauch, was zweifellos für die Art von Vorteil ist. Daher kann die Zucht von Morgan oder einer anderen Art, die Anhang A gelistet ist, weder gegen Artikel 338/97 noch gegen das CITES-Übereinkommen verstoßen.

Das Hauptargument, das immer wieder und wieder wiederholt wird, lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Die EU hat die Verordnung 338/97 in den Verordnungen 865/2006 und 792/2010 nicht ausreichend umgesetzt. Visser und ihre Kollaborateure aus der Tierrechtsindustrie behaupten, dass die vorgedruckten Formulare nicht die strengen Verbote der Verordnung 338/97 widerspiegeln. Tatsächlich ist dies eine Fehlinterpretation und basiert auf (beabsichtigten?) Missverständnissen der Free Morgan Foundation. Der Aktivisten tun so als wüssten sie nicht, dass die Verbote der Verordnung in Artikel 8 (1) der Verordnung sehr klar sind, und es wird auch in 8 (3) klar, dass, wenn einer der außergewöhnlichen Umstände eintritt, die Verbote nicht gelten. Die radikalen Tierrechtler bestehen weiterhin darauf, die Ausnahmen von der Anwendung der Verordnung 338/97 als Verwendungsbedingungen auszulegen, die ebenfalls ausschließlich sind. Als die Free Morgan Foundation diese Interpretation den CITES-Verwaltungsbehörden offengelegt hat, haben sie geantwortet, dass dies falsch sei.

Also, Visser und alle, die Gelder sammeln, scheinen zu wissen, dass sie falsch liegen, sie haben es immer wieder von CITES, vielen Richtern und Experten gehört. Sie gaben diese Informationen aber niemals ihren Anhängern und Spendern, zumindest soweit wir wissen. Deshalb spenden immer noch Menschen an diese nicht vertrauensunwürdige Stiftung. Man könnte sagen, diese Leute werden betrogen, weil Visser und die Tierrechtsindustrie ihnen nie die Wahrheit gesagt haben, aber wir möchten, dass Sie ihr eure eigene Entscheidung trefft und würden es gut finden, wenn ihr sie uns in den Kommentaren mitteilen würden.